Der Bürgerhaushalt ist eine Form der direkten Bürgerbeteiligung. Die Bürger werden dabei an finanziellen Entscheidungen der Gemeinde beteiligt. Der erste Bürgerhaushalt wurde 1989 in Porto Alegre (Brasilien) durchgeführt. Inzwischen gibt es Projekte in vielen Städten und Gemeinden, in der Nähe zum Beispiel in Berlin-Lichtenberg, Potsdam und neuerdings auch Rüdersdorf.
Definition
Das Forschungsprojekt “Europäische Bürgerhaushalte” definiert den Bürgerhaushalt so: “Im Bürgerhaushalt nehmen Bürger ohne politisches Mandat an der Erstellung und/oder Umsetzung öffentlicher Finanzen teil. Fünf weitere Kriterien müssen in Europa zu dieser Definition hinzugefügt werden, um den Bürgerhaushalt von anderen Beteiligungsverfahren zu unterscheiden:
1. Im Zentrum des Verfahrens stehen finanzielle Aspekte, genauer gesagt die Diskussion um begrenzte Ressourcen.
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder einem Bezirk mit eigenen politisch-administrativen Kompetenzen statt (die Quartiersebene allein reicht nicht).
3. Es handelt sich um einen in der Dauer angelegten Prozess (eine Veranstaltung, oder ein Referendum über Finanzfragen sind kein Bürgerhaushalt).
4. Die Beratung/Entscheidung der Bürger beruht auf einem Diskussionsprozess (Deliberation) im Rahmen besonderer Treffen/Foren (die Öffnung bestehender Verfahren der repräsentativen Demokratie gegenüber „normalen“ Bürgern ist kein Bürgerhaushalt)
5. Die Organisatoren müssen über die Ergebnisse der Diskussion Rechenschaft ablegen.” (Quelle)
Verfahren in Schöneiche bei Berlin
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