Vom Fällen und Nachpflanzen – eine Anfrage
Am 27. April habe ich eine Anfrage zu Nachpflanzungen gestellt, heute kam die schriftliche Antwort des Bürgermeisters dazu. Hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Jüttner,
Stellungnahme des Bürgermeisters:
Zu Frage 1:
Bei einem Stammumfang bis 1 m wird 1 Ersatzpflanzung festgelegt, bei einem Stammumfang bis 1 1⁄2 m werden 2 Bäume und bei mehr als 1 1⁄2 m werden 3 Bäume festgelegt. Es geht um die Angemessenheit eines mittelfristigen ökologischen Ausgleiches.
Zu Frage 2:
Es werden in der Regel 2 Jahre Zeit eingeräumt, danach wird die Ersatzpflanzung kontrolliert.
Zu Frage 3:
Eingegangene Ersatzpflanzungen müssen nochmals ersetzt werden.
Zu Frage 4:
Nach der geltenden Baumschutzsatzung der Gemeinde gibt es keine festsetzbare Ausgleichszahlung bei fehlender Möglichkeit zur Ersatzpflanzung. Es handelt sich jeweils um Zahlungen im gegenseitigen Einvernehmen. Es werden 150 €/Baum vereinbart.
Kommentar:
Nach dieser Erklärung müssten eigentlich regelmäßig mehr Bäume nachgepflanzt werden als gefällt, das ist allerdings mindestens in den letzten drei Berichten des Bürgermeisters nicht der Fall gewesen, im Gegenteil. Mündlich wurde dazu noch ergänzt, dass manchmal der Erhalt noch vorhandener Bäume angeordnet werde, diese Zahlen werden in den Berichten aber nicht erfasst. Bäume, die erst später eingehen als nach zwei Jahren, werden anscheinend nicht weiter beachtet. (Bäume sind in den ersten sieben Jahren besonders gefährdet.)
[…] mir ist in den letzten Berichten des Bürgermeisters aufgefallen, dass bei der Genehmigung der Fällung geschützter Bäume regelmäßig weniger Bäume nachgepflanzt werden sollen als gefällt werden. Weiterlesen auf stefan-brandes.de […]