Vom Fällen und Nachpflanzen – eine Anfrage

Baum ab. Bild: E. Kopp  / pixelio.de

Baum ab. Bild: E. Kopp / pixelio.de

Am 27. April habe ich eine Anfrage zu Nachpflanzungen gestellt, heute kam die schriftliche Antwort des Bürgermeisters dazu. Hier der Wortlaut:

Anfrage nach §12 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Sehr geehrter Herr Jüttner,

mir ist in den letzten Berichten des Bürgermeisters aufgefallen, dass bei der Genehmigung der Fällung geschützter Bäume regelmäßig weniger Bäume nachgepflanzt werden sollen als gefällt werden. Da es sich dabei um besonders erhaltenswerte Bäume handelt, wundert mich das. In anderen Brandenburger Satzungen ist die Nachpflanzung eines neues Baums pro angefangene 60 cm Baumumfang des gefällten Baumes üblich, z.B. in Biesenthal (http://www.biesenthal.de/index.php?vg=sa&vd=060824_baum.htm) und Hohen Neuendorf (http://www.hohen-neuendorf.de/downloadbereich/bereiche/bauamt/baumschutzsatzung.pdf). Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Nach welchen Schlüssel werden Nachpflanzungen für gefällte Bäume angeordnet? Wie kommt dieser Schlüssel zu Stande?
2. Wie und in welchen Abständen wird das Anwachsen bzw. der Erhalt der nachgepflanzten Bäume überprüft?
3. Was passiert, wenn zur Nachpflanzung angeordnete Bäume wieder eingegangen sind?
4. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Ausgleichszahlungen festgelegt, falls eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist?

Stellungnahme des Bürgermeisters:

Zu Frage 1:

Bei einem Stammumfang bis 1 m wird 1 Ersatzpflanzung festgelegt, bei einem Stammumfang bis 1 1⁄2 m werden 2 Bäume und bei mehr als 1 1⁄2 m werden 3 Bäume festgelegt. Es geht um die Angemessenheit eines mittelfristigen ökologischen Ausgleiches.

Zu Frage 2:
Es werden in der Regel 2 Jahre Zeit eingeräumt, danach wird die Ersatzpflanzung kontrolliert.

Zu Frage 3:
Eingegangene Ersatzpflanzungen müssen nochmals ersetzt werden.

Zu Frage 4:

Nach der geltenden Baumschutzsatzung der Gemeinde gibt es keine festsetzbare Ausgleichszahlung bei fehlender Möglichkeit zur Ersatzpflanzung. Es handelt sich jeweils um Zahlungen im gegenseitigen Einvernehmen. Es werden 150 €/Baum vereinbart.

Kommentar:

Nach dieser Erklärung müssten eigentlich regelmäßig mehr Bäume nachgepflanzt werden als gefällt, das ist allerdings mindestens in den letzten drei Berichten des Bürgermeisters nicht der Fall gewesen, im Gegenteil. Mündlich wurde dazu noch ergänzt, dass manchmal der Erhalt noch vorhandener Bäume angeordnet werde, diese Zahlen werden in den Berichten aber nicht erfasst. Bäume, die erst später eingehen als nach zwei Jahren, werden anscheinend nicht weiter beachtet. (Bäume sind in den ersten sieben Jahren besonders gefährdet.)