BER-Flugrouten sind gegen EU-Recht
Ihr habt es vielleicht gelesen oder gehört – die EU-Kommission bereitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Flugrouten über Naturschutzgebieten vor. Das Problem: Man darf über Vogelschutzgebieten nach EU-Recht keine Flugrouten festlegen, ohne vorher eine Umweltprüfung durchzuführen. Genau das wurde aber gemacht.
In der Sendung „Kontraste“ ist das Thema schön in fünf Minuten zusammengefasst.
Hier geht es noch ein paar Tage lang zum Video der Sendung:
Und hier ist die Sendung in Textform zum Nachlesen:
Wenn sich die EU-Kommission mit ihrer Meinung durchsetzt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Routen werden so neugeplant, dass sie nicht mehr über Vogelschutzgebieten nach EU-Recht (sogenannten Flora-Fauna-Habitat oder FFH-Flächen) führen. Das dürfte nicht einfach sein, betroffen sind z.B. die Wannsee- und die Müggelseeroute. Oder das gesamte Planfeststellungsverfahren muss neu durchgeführt werden, inklusive der Beteiligung der Betroffenen.