Anfrage zur Radwegverbindung Fichtenau – Rahnsdorf

Hier meine Anfrage vom 30.5.2021 zur Umsetzung des Beschlusses Radwegeverbindung von Fichtenau zum Bahnhof Rahnsdorf

Auf Initiative der Fraktionen Linke und Neues Forum/Grüne/Feuerwehr hat die Gemeindevertretung 2019 beschlossen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, gemeinsam mit dem Bezirk Treptow-Köpenick die Planung, Finanzierung und Realisierung einer Radwegeverbindung von Fichtenau zum Bahnhof Rahnsdorf und eine Fortführung zum Fürstenwalder Damm zu prüfen und die Ergebnisse sowie weitere Maßnahmen der Gemeindevertretung vorzulegen.

Deshalb frage ich Sie:
1. Welche Ergebnisse der Gespräche gibt es?
2. Gibt es einen Zeitplan für die Realisierung des von Berlin seit längerer Zeit geplanten Radwegs?

3. Was können wir tun, um die Entwicklung zu beschleunigen?

Hier die Antworten des Bürgermeisters:

Zu 1.
Ich hatte mich in Folge des Beschlusses mit einem entsprechenden Schreiben an das Bezirksamt Treptow-Köpenick gewendet. Das Antwortschreiben vom 28.08.2019 hatte ich den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben. Außerdem stand das Thema (mit dem Antwortschreiben) im Oktober 2019 auf den Tagesordnungen der Gremien (KUV, OEA, HAS, GV) zur Information und Beratung.

Nach Rücksprache mit Vertretern der Berliner Forsten hatte ich Anfang Mai noch einmal an das Bezirksamt geschrieben mit der Bitte um einen gemeinsamen Termin mit Bezirksamt, Forsten und Naturschutzbehörde. Dazu gab es bisher jedoch noch keine Reaktion.

Zu 2.
Einen Zeitplan für die Realisierung des Radwegs gibt es derzeit nicht.

Zu 3.
Angesichts der Tatsache, dass es sich um ein Projekt im Berliner Bezirk Treptow- Köpenick handelt, wäre die Frage, was Sie tun können, so zu beantworten, dass es sicher zielführender ist, das Projekt mit Ihren Parteiorganisationen in Berlin zu befördern.

Kommentar: Aus der Antwort entnehme ich, dass die Parteiorganisation des Bürgermeisters, die in Treptow-Köpenick den Bezirksbürgermeister wie auch den Baustadtrat stellt, diesen Radweg nicht als Priorität sieht – da werden anscheinend nur die Bündnisgrünen gesehen. Das ist für mich ein indirekter Aufruf, in TK grün zu wählen.

Anfrage zur insektenfreundlichen Gemeinde

Hier meine Anfrage vom 23.8. 2020 zur Umsetzung des Beschlusses der insektenfreundlichen Gemeinde

Auf Initiative der Fraktion Neues Forum/Grüne/Feuerwehr hat die Gemeindevertretung 2017 beschlossen, eine insektenfreundliche Gemeinde zu sein. Die Stadt Erfurt gestaltet seit drei Jahren ihre Parks und Freiflächen ebenfalls ökologisch um. Von den knapp 240 Hektar städtischer Grünflächen in Erfurt sind mittlerweile 44 Prozent “umgebaut” und werden nur noch einmal im Jahr gemäht. (Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/bluehwiesen-stattkurzem-rasen-102.html)

Deshalb frage ich Sie:
1. welcher Prozentsatz der öffentlichen Flächen in Schöneiche ist vor bzw. seit 2017 insektenfreundlich gestaltet worden?
2. Wie wirkt sich der Umbau der Grünflächen auf den Einsatz von Arbeitszeit und Mitteln des Bauhofs aus?
3. Welche Weiterentwicklung ist für 2021 geplant?

Und hier die Antworten des Bürgermeisters:

Zu 1.
Ausgangspunkt für die Beurteilung der insektenfreundlichen Gestaltung einer Grünfläche ist vor allem die Annahme, dass die Anzahl der Mahd-Durchgänge verringert wird, so dass die Kräuter und Stauden zur Blüte gelangen und sich versamen können.
In diesem Sinne wurde die Anzahl der Mahd-Gänge für viele Grünflächen seit dem Jahr 2017 kontinuierlich verringert, von früher 4 auf gegenwärtig 2 Durchgänge. Stand Mitte August 2020 sind alle öffentlichen Grünflächen nur 1x gemäht worden. Der größte Teil dieser Flächen wird bis zum Herbst auch noch ein zweites Mal gemäht. Nach Möglichkeit werden die meisten Flächen selektiv gemäht, das heißt, nach Besichtigung werden blühende Teilflächen ausgespart/ erhalten oder es werden generell Saumflächen entlang von Gehölzrändern oder unter Baumstandorten belassen. (Beispiel siehe Jägerpark).

Bankettflächen mit Versickerungsmulden (Straßenbegleitgrün) werden öfter gemäht, damit ihre Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.
Außerdem sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Sommer- und Frühjahrsblumen- zwiebeln zu pflanzen. Sie haben einen hohen Wert als Insektenweide und sind außerdem pflegearm. Die Anzahl der Flächen, die dafür in Frage kommen ist allerdings begrenzt, da viele Flächen verschattet und stark durchwurzelt sind.

Eine Prozentzahl kann ich Ihnen in Ermangelung vorliegender Daten leider nicht mitteilen.

Zu 2.
Der Umbau der Grünflächen, wie zuvor beschrieben, hat keinen Effekt im Sinne einer erwarteten Zeitersparnis oder einer Ersparnis von Arbeitsmitteln. Da die Menge an Schnittgut bei einer nur zweimaligen jährlichen Mahd sehr viel größer ist, muss jede Fläche zweimal bearbeitet werden. Das heißt, der sog. Mulchmäher fährt zuerst mit einer hohen Einstellung der Schnitthöhe über die Fläche und dann nochmals mit einer niedrigeren Einstellung. Ggf. muss das Schnittgut aufgenommen und entsorgt werden, da es in so großer Menge nicht auf den Flächen verbleiben sollte. Einige Flächen werden zuerst mit dem Freischneider und danach noch einmal mit dem Rasenmäher bearbeitet.
Die größere Höhe des Aufwuchses führt in der Tendenz zu einem höheren Verschleiß, d.h. zu erhöhten Reparaturkosten für die Arbeitsgeräte.

Zu 3.
Eine weitere Verringerung der Mahd-Häufigkeit ab 2021 ist nicht geplant, um die Akzeptanz des Pflegezustands nicht zu beeinträchtigen. Es wird davon ausgegangen, dass auch in den nächsten Jahren ein Niederschlagsdefizit zu erwarten ist, so dass der Aufwuchs dadurch geringer ist, als in Jahren mit ausgeglichener Regenbilanz.
Es werden weitere Möglichkeiten genutzt, um geeignete Flächen mit Frühjahrs- /Sommerzwiebeln zu bepflanzen.

Anfrage zu den Fällungen im Märchenwald

Hier meine Anfrage vom 19.9. 2019 zu den Fällungen im Märchenwald, die viele Leute sehr empört haben.

Das war mal ein Teil des Märchenwaldes

Mehrere Bürger haben sich in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschwert, dass im Märchenwald in großem Maßstab Bäume gefällt wurden. Die Verwaltung wollte klären, ob die Fällungen rechtmäßig waren. Sie ging allerdings davon aus, dass im Wald gefällt werden darf. Jetzt gibt es zusätzliche Informationen, dass dort 2008 ein Biotop ausgewiesen wurde. Deshalb frage ich Sie:

1. Welche Informationen hat die Verwaltung zur Rechtmäßigkeit der Fällungen?
2. Schränkt ein ausgewiesenes Biotop die Möglichkeiten der Fällung ein?
3. Falls die Fällung nicht rechtmäßig waren, welche Strafen sind vorgesehen und wer verhängt sie?
4. Hätte dem Besitzer und der Gemeinde das Vorhandensein des Biotops bekannt sein müssen?
5. Falls nicht, wird die Verwaltung das Vorhandensein weiterer Biotope auf Gemeindegebiet erfragen und die Besitzer informieren?

und hier die Antworten des Bürgermeisters:

Zu 1.

Fällungen sind laut Landeswaldgesetz zunächst grundsätzlich rechtmäßig, da es sich bei der Fläche am Märchenwald um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt. Demnach sind im Rahmen der Waldbewirtschaftung Fällarbeiten auch im Sommer zulässig. Sogenannte Kahlschläge sind laut Landeswaldgesetz bei Flächen kleiner als zwei Hektar nicht verboten.

Zu 2.

Nach § 18 BbgNatSchAG in Verbindung mit § 30 BNatSchG sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können, unzulässig.

Zu 3.

Grundsätzlich sind nach den Naturschutzgesetzen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich. Die fachliche Zuständigkeit liegt hier bei der Unteren Naturschutzbehörde. Der Vorgang wurde deshalb unmittelbar nach Bekanntwerden zur weiteren Bearbeitung an die UNB des Landkreises gemeldet und übergeben. Dort wurde ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.

Zu 4.

Es wird vorausgesetzt, dass sich jeder Eigentümer über Nutzungseinschränkungen informieren muss, die seine Fläche ggf. betreffen. Die Biotopeigenschaft der Fläche hätte dem Eigentümer jedenfalls bekannt sein können. Entsprechend seiner Pflicht, ein Verzeichnis der geschützten Biotope zu veröffentlichen, unterhält das Landesumweltamt ein Geoportal mit Naturschutzfachdaten, die Kartenanwendung SYNERGIS Web OSIRIS. Aus diesem geht hervor, dass es sich bei einem Teil der betreffenden Fläche um ein geschütztes Biotop handelt – Biotoptyp Flattergras Buchenwald. Das betrifft nun wiederum zu großen Teilen die Fläche, auf der die großen Buchen 2017 dem Sturm zum Opfer gefallen sind.

Zu 5.

Wie zu Frage 4 beantwortet kann sich jeder Bürger im genannten Verzeichnis informieren, das vom Landesumweltamt zu diesem Zweck geführt wird. Die Gemeindeverwaltung steht auch als erste Ansprechpartnerin immer zur Verfügung. Sie kann in jedem Fall den Kontakt zu den zuständigen Ämter vermitteln. Eine systematische Information aller von geschützten Biotopen betroffenen Grundstückseigentümer ist derzeit nicht geplant.

Quelle: E-Mail der Gemeindeverwaltung mit der Antwort auf o.g. Anfrage

Kommentar

Die Verwaltung macht es sich aus meiner Sicht hier zu einfach. Auch wenn das Landesumweltamt für die Information über die Biotope zuständig ist, und der Eigentümer verpflichtet, sich die Informationen zu beschaffen, könnte die Gemeindeverwaltung die Information der Eigentümer als Dienstleistung übernehmen. Dann würde sie auch nicht von solchen Fällungen überrascht werden und müsste bei Anfragen nicht antworten, dass die Fällung rechtmäßig wäre. Das war sie nämlich in diesem Fall eben nicht.

Dazu kommt, dass anscheinend nicht einmal der zuständige Förster über das Vorhandensein des Biotops informiert war. Die Osiris-Webanwendung ist auch nicht ganz leicht zu lesen, so dass eine Unterstützung durchaus hilfreich wäre. Dass die Fällung jetzt als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, bringt die alten Bäume auch nicht zurück.

Anfrage zur insektenfreundlichen Gemeinde

Hier meine Anfrage vom 11. Mai, wie wir den Beschluss zur Insektenfreundlichkeit umgesetzt haben.

Auf Initiative der Fraktion Neues Forum/Grüne/Feuerwehr hatte die Gemeindevertretung 2017 beschlossen, eine insektenfreundliche Gemeinde zu sein. Ein Jahr später fand ich es interessant, zu sehen, wie weit wir gekommen sind. Hier die Fragen:

  1. für welche öffentlichen Flächen ist seitdem eine insektenfreundliche Bepflanzung neu entwickelt worden? Für welche gab es vorher schon eine?
  2. Welche öffentlichen Flächen werden seitdem seltener gemäht (Richtlinie 2 x pro Jahr)?
  3. Wann wurden die Mitarbeiter des Bauhofes zum Thema Bienen im Zusammenhang mit ihrer Pflanz- und Mähtätigkeit geschult? 
  4. Ist der Verwaltung bekannt, ob auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich der Gemeinde und im Bereich er SRS Unkrautvernichtungsmittel, insbesondere Neonikotinoide oder Glyphosat eingesetzt werden? Falls ja, sieht die Verwaltung Möglichkeiten, diese Benutzung einzuschränken oder durch geeignete insektenfreundlichere Alternativen zu ersetzen?

Und hier die Antworten des Bürgermeisters:

1. Der Schwerpunkt der Umsetzung des Beschlusses lag bzw. liegt in der Veränderung der Häufigkeit der Mahd.

Eine neue insektenfreundliche Bepflanzung ist für die sog. „Wildblumenwiese“ an der Goethestraßein Vorbereitung. Hier wurde zunächst jegliche Mahd eingestellt. Im Herbst sollen 3 kleinere Teilflächen mit Wildblumen angesät sowie einige bodendeckende Wildrosen angepflanzt werden. Außerdem sollen hier sogenannte Insektenhotels (Insektenhabitate) aufgestellt werden.

Vorher gab es insektenfreundliche Bepflanzungen bzw. Pflegekonzepte beispielsweise für Teile des Jägerparks, einen Teil der Wiese im Schlosspark sowie die zwei kleinen Wiesen hier direkt hinter dem Rathaus.

2. Die Gemeindeverwaltung (SB Grün, Tiefbau) und der Bauhof haben sich auf Basis des Beschlusses 417/2017 zur Mahdhäufigkeit von insgesamt 50 Flächen in der Ortslage als verbindliche Arbeitsgrundlage für den Bauhof abgestimmt.

Dabei wurden folgende Kriterien beachtet:
Welches Potenzial weist die jeweilige Fläche als Lebensraum für Insekten auf?
Welche Anforderungen gibt es seitens der Verkehrssicherheit?
Welche ästhetischen Ansprüche gibt es?
Welche technologischen Bedingungen gibt es hinsichtlich des Arbeitsablaufs im Baubetriebshof?

Beispiele für Flächen, die seltener (1- 2mal jährlich) gemäht werden (sollen):

  • Straßenbegleitgrün Straße nach Münchehofe,
  • Fläche am Regenrückhaltebecken Stegeweg,
  • Grünflächen im Bereich der Dorfaue ab Priesterpfuhl bis zur alten Schmiede.
  • Schöneicher Straße – Flächen um das Regenwassersammelbecken am Fredersdorfer Mühlenfließ,
  • Teilbereiche im Jägerpark.

    3. Am 27. Februar fand eine ganztägige Schulung durch Mitarbeiter des Institutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf sowie 2 ortsansässige Imker statt.

    4. Der Gemeindeverwaltung ist nicht bekannt, ob und wenn ja welche Mittel in welchem Umfang eingesetzt werden.

Kommentar: Der zweite Teil der ersten Frage wurde nicht beantwortet. Unsere Beschlussvorlage wurde damals umformuliert und klang dann so, als ob Insektenfreundlichkeit der Gemeinde schon länger wichtig gewesen wäre. Anscheinend war das aber nicht der Fall. 

Die Flächen, die jetzt seltener gemäht werden, sind ein Anfang – der große Wurf für die Insekten ist es nicht. Fünf Flächen von 50 werden erwähnt – das sind gerade mal 10%, davon eine Straße und ein Teil eines Parks. Da geht noch viel mehr, würde ich sagen.

Die Antwort auf Frage 4 ist ein Armutszeugnis für die Gemeindeverwaltung. Zumindest bei der SRS, wo die Gemeinde Miteigentümer ist, sollte das ja leicht herauszufinden sein. 

Anfrage zum Austausch der Straßenbeleuchtung

Manchmal kann es auch zu viel Licht sein – Straßenlaterne in Havanna

Hier meine Anfrage an die Verwaltung vom 6.6.2918 zum Thema Straßenbeleuchtung:

Mehrere Bürger haben sich beschwert, dass die vorhandene Beleuchtung durch deutlich hellere ausgetauscht wurde, insbesondere in der Eichenstr. und in Teilen der Waldstr. Es ist bekannt, dass helles künstliches Licht Insekten, Zugvögel und auch Pflanzen negativ beeinflussen kann. Außerdem wirkt zu helles Licht störend für die Anwohner und bietet eine Möglichkeit, Energie zu sparen. Deshalb frage ich Sie:

1. ist in den genannten Straßen in den letzten Wochen die Straßenbeleuchtung verändert worden?

2. gibt es eine lichtärmere Alternative zu den neu installierten Leuchtmitteln für reine Anwohnerstraßen?

3. werden bei der Auswahl neuer Leuchtmittel die Aspekte des Schutzes von Anwohnern, Insekten und Vögeln berücksichtigt und in welcher Form? Ich bitte um Beantwortung in mündlicher und elektronischer Form.

Die Anfrage hat der Bürgermeister am 27.6. wie folgt beantwortet:

1. Die Straßenbeleuchtung wurde im Frühjahr verändert. Die Leuchtmittel wurden gewechselt. Die vorhandenen Natrium-Dampf-Lampen wurden gegen LED-Leuchtmittel ausgetauscht.

2. Die jetzt installierten Leuchtmittel besitzen folgende technische Parameter:

LED 24 W/360°, Farbtemperatur 3000 Kelvin, warm-weiß. Dieses Leuchtmittel entspricht in der Helligkeit damit den bisher verwendeten 70W-NAV-Leuchtmitteln. Die Helligkeit in den Straßen ist die gleiche wie zuvor, nur die Lichtfarbe ist eine andere (warmweiß statt gelb-orange). Es gibt auch Leuchtmittel mit geringerer Leistung, dann wäre es aber dunkler in den Straßen. Der Gehweg zwischen zwei Leuchten wäre nicht mehr auf ganzer Strecke ausgeleuchtet.

3. Die Straßenbeleuchtung wird zum Schutz der Anwohner betrieben. Fußgänger können so auch im Dunkeln sicher die Straßen benutzen. Die Straßenbeleuchtung beugt auch der Kriminalität vor. DerAspekt „Insektenschutz“ wurde bei der Leuchtmittelauswahl berücksichtigt. Eine Studie von Prof. Dr. Gerhard Eisenbeis, veröffentlicht auf der Internetseite des Nabu, kam zu dem Ergebnis, dass die LED- Leuchtmittel warm-weiß als vergleichsweise insektenfreundlich einzustufen sind. Grund für diese Einstufung ist die geringere UV-Strahlung der energieeffizienten LED-Beleuchtung. Zum Einfluss auf Menschen und Vögel kann keine Aussage gemacht werden. Ich verweise jedoch darauf, dass beispielsweise auch in der Brandenburgischen Straße eine weiße Beleuchtung im Einsatz ist – dort sind es noch die früher weit verbreiteten Quecksilberdampflampen. Dass einige Anwohner das neue Licht als heller empfinden, liegt möglicherweise zum einen an der anderen Lichtfarbe, zum anderen zum Teil womöglich auch daran, dass die neuen Leuchtmittel eine etwas andere Form haben und daher der Bereich der Ausleuchtung etwas verändert ist. Außerdem wurden im Zuge des Leuchtmittelwechsels auch die Glasabdeckungen der Leuchten gereinigt.

Kommentar: Den Punkt Insektenschutz kann ich nachvollziehen und finde es gut, dass die Gemeinde diesen offensichtlich bei der Auswahl der Lampen berücksichtigt hat. Ob man die Leuchtkraft der neuen LED-Lampen nicht doch ohne Schaden senken kann, möchte ich dennoch bezweifeln.

Anfrage zu Tempo-30-Zonen

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Nachdem unser Antrag, Schöneiche weitgehend zur 30-Zone zu machen, in der Gemeindevertretung keine Mehrheit fand, wollte ich noch einmal nachfragen, in welchen Straßen wir vielleicht einzeln etwas zur Entschleunigung und Verkehrssicherheit beitragen können. Deshalb stellte ich im Januar diese

Anfrage nach §12 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung – Tempo 30

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Tempo 30 ist eine Maßnahme, die die innerörtliche Belastung durch Lärm und Feinstaub sowie die Unfallgefahr senkt. Laut Ihrer Aussage in der Gemeindevertretung ist das viele Jahre alte Tempo-30-Konzept der Gemeinde immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb frage ich Sie:

  1. Für welche Straßen steht die Umsetzung noch aus?
  2. Wann ist diese geplant?
  3. Für welche weiteren Straßen wäre Tempo 30 aus Gründen des Lärm- oder Feinstaubschutzes oder für die Verkehrsberuhigung aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Ich bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung und auch um schriftliche Beantwortung.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Brandes,

zu 1.

Im am 08.05.2002 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Konzept „Tempo-30-Zonen in Schöneiche“ ist die Einrichtung von 17 Tempo-30-Zonen vorgesehen. Derzeit sind in Schöneiche 17 Tempo-30- bzw. Tempo-20-Zonen eingerichtet. Diese weichen jedoch im Zuschnitt zum Teil vom ursprünglichen Konzept ab. Einige Straßen wurden zusätzlich in Tempo-30-Zonen einbezogen, andere Straßen nicht bzw. noch nicht.

Zusätzlich in Tempo-30-Zonen einbezogen wurden:

  • Am Weidensee, Dorfstraße (Nord), Fließstraße, Vogelsdorfer Straße (tw.), Wilhelm-Raabe-Straße, Tasdorfer Straße, Petershagener Straße, Rehfelder Straße, Hohes Feld, Mommsenstraße, Leibnizstraße (tw.), Pestalozzistraße, Amselhain, Woltersdorfer Straße (Nord), Beeskower Straße, Fürstenwalder Weg, Storkower Weg, Stockholmer Straße

Nicht bzw. noch nicht in den geplanten Tempo-30-Zonen liegen:

  • Ebereschenstraße, Kastanienstraße, Waldstraße (tw.), Ahornstraße (tw.), Heuweg (tw.), Dappstraße, Damesweg, Walter-Dehmel-Straße (tw.), Goethestraße (tw.),  Rudolf-Breitscheid-Straße (tw.)

Ein Übersichtsplan des Konzepts und der eingerichteten Tempo-30-Zonen wurde Ihnen im Rahmen der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Beschlussvorlage 451/2017 im Oktober 2017 zur Verfügung gestellt.

Zu 2.

Für den Bereich Ebereschenstraße, Kastanienstraße, Ahornstraße (tw.), Waldstraße (tw.) ist der Antrag bereits im vergangenen Jahr beim Straßenverkehrsamt gestellt worden. Eine Antwort steht noch aus.

Für den Bereich Dappstraße, Damesweg, Heuweg (tw.) und Goethestraße (tw.) ist derzeit noch keine Antragstellung geplant.

Für den verbliebenen Teilabschnitt der Rudolf-Breitscheid-Straße östlich der Geschwister-Scholl-Straße erscheint eine Antragstellung entbehrlich und auch nicht aussichtsreich, da es sich um eine nur ca. 130 Meter lange Sackgasse handelt.

Zu 3.

Aus meiner Sicht wäre die Einrichtung von Tempo 30 – aber nicht als Zone – insbesondere aus Lärmschutzgründen in der Dorfstraße sinnvoll. Entsprechende Anträge wurden durch das Straßenverkehrsamt bisher abgelehnt.

Darüber hinaus sehe ich derzeit noch in der Karl-Liebknecht-Straße Handlungsbedarf für Tempo 30 (keine Zone) – auch hier aus Lärmschutzgründen. Hier ist der Straßenzustand vergleichbar dem in der Geschwister-Scholl-Straße und in Teilen der Brandenburgischen Straße.

30.01.2018, Ralf Steinbrück, Bürgermeister