Anfrage zu Tempo-30-Zonen

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Nachdem unser Antrag, Schöneiche weitgehend zur 30-Zone zu machen, in der Gemeindevertretung keine Mehrheit fand, wollte ich noch einmal nachfragen, in welchen Straßen wir vielleicht einzeln etwas zur Entschleunigung und Verkehrssicherheit beitragen können. Deshalb stellte ich im Januar diese

Anfrage nach §12 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung – Tempo 30

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Tempo 30 ist eine Maßnahme, die die innerörtliche Belastung durch Lärm und Feinstaub sowie die Unfallgefahr senkt. Laut Ihrer Aussage in der Gemeindevertretung ist das viele Jahre alte Tempo-30-Konzept der Gemeinde immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb frage ich Sie:

  1. Für welche Straßen steht die Umsetzung noch aus?
  2. Wann ist diese geplant?
  3. Für welche weiteren Straßen wäre Tempo 30 aus Gründen des Lärm- oder Feinstaubschutzes oder für die Verkehrsberuhigung aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Ich bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung und auch um schriftliche Beantwortung.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Brandes,

zu 1.

Im am 08.05.2002 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Konzept „Tempo-30-Zonen in Schöneiche“ ist die Einrichtung von 17 Tempo-30-Zonen vorgesehen. Derzeit sind in Schöneiche 17 Tempo-30- bzw. Tempo-20-Zonen eingerichtet. Diese weichen jedoch im Zuschnitt zum Teil vom ursprünglichen Konzept ab. Einige Straßen wurden zusätzlich in Tempo-30-Zonen einbezogen, andere Straßen nicht bzw. noch nicht.

Zusätzlich in Tempo-30-Zonen einbezogen wurden:

  • Am Weidensee, Dorfstraße (Nord), Fließstraße, Vogelsdorfer Straße (tw.), Wilhelm-Raabe-Straße, Tasdorfer Straße, Petershagener Straße, Rehfelder Straße, Hohes Feld, Mommsenstraße, Leibnizstraße (tw.), Pestalozzistraße, Amselhain, Woltersdorfer Straße (Nord), Beeskower Straße, Fürstenwalder Weg, Storkower Weg, Stockholmer Straße

Nicht bzw. noch nicht in den geplanten Tempo-30-Zonen liegen:

  • Ebereschenstraße, Kastanienstraße, Waldstraße (tw.), Ahornstraße (tw.), Heuweg (tw.), Dappstraße, Damesweg, Walter-Dehmel-Straße (tw.), Goethestraße (tw.),  Rudolf-Breitscheid-Straße (tw.)

Ein Übersichtsplan des Konzepts und der eingerichteten Tempo-30-Zonen wurde Ihnen im Rahmen der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Beschlussvorlage 451/2017 im Oktober 2017 zur Verfügung gestellt.

Zu 2.

Für den Bereich Ebereschenstraße, Kastanienstraße, Ahornstraße (tw.), Waldstraße (tw.) ist der Antrag bereits im vergangenen Jahr beim Straßenverkehrsamt gestellt worden. Eine Antwort steht noch aus.

Für den Bereich Dappstraße, Damesweg, Heuweg (tw.) und Goethestraße (tw.) ist derzeit noch keine Antragstellung geplant.

Für den verbliebenen Teilabschnitt der Rudolf-Breitscheid-Straße östlich der Geschwister-Scholl-Straße erscheint eine Antragstellung entbehrlich und auch nicht aussichtsreich, da es sich um eine nur ca. 130 Meter lange Sackgasse handelt.

Zu 3.

Aus meiner Sicht wäre die Einrichtung von Tempo 30 – aber nicht als Zone – insbesondere aus Lärmschutzgründen in der Dorfstraße sinnvoll. Entsprechende Anträge wurden durch das Straßenverkehrsamt bisher abgelehnt.

Darüber hinaus sehe ich derzeit noch in der Karl-Liebknecht-Straße Handlungsbedarf für Tempo 30 (keine Zone) – auch hier aus Lärmschutzgründen. Hier ist der Straßenzustand vergleichbar dem in der Geschwister-Scholl-Straße und in Teilen der Brandenburgischen Straße.

30.01.2018, Ralf Steinbrück, Bürgermeister